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Planfeststellungsverfahren „A 100/A 115, Umbau des Autobahndreiecks Funkturm“

6. Dezember 2022 | Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, plant den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm in Berlin. Das FBA hat nun das Planfeststellungsverfahren dafür eröffnet. Hier geht´s zur Auslegung.

Vorhaben

Das Autobahndreieck Funkturm am westlichen Berliner Stadtring im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verknüpft die A 100 und A 115. Das Vorhaben umfasst insbesondere den Rückbau des vorhandenen Autobahndreiecks einschließlich aller Anschlussrampen an das nachgeordnete Stadtstraßennetz, den Abbruch von 25 Brückenbauwerken sowie zahlreicher Stützbauwerke und Lärmschutzwände, 25 Brückenneubauten, einschließlich Unterführung, 23 Stützwände, 7 Lärmschutzwände, den Neubau der Anschlussstelle Messedamm, den Umbau des vorhandenen Knotenpunktes Messedamm/Halenseestraßen Ost und West, den Umbau und die Anpassung von Stadtstraßen (Messedamm, Halenseestraße Ost und West, Cordes-straße) sowie aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen u.v.m.

Auslegung

Im nächsten Schritt erfolgt die Auslegung der Unterlagen. Diese sind vom 16.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 auf der Internetseite des FBA zu finden. Daneben erfolgt die Auslegung vom 16.01.2023 bis einschließlich 15.02.2023 beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und im Amt Schenkenländchen sowie vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 in der Gemeinde Heidesee. Die Bekanntmachung und die Planunterlagen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UVPG stehen außerdem mit Beginn der Auslegung auf dem zentralen Internetportal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung (gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UVPG).

Weitere Verfahrensschritte

Die eingehenden Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden vom FBA an die DEGES zur Gegenäußerung übermittelt. Zudem ist derzeit auch ein Erörterungstermin vorgesehen. Nach rechtlicher Würdigung der Argumente beider Seiten kann das FBA die DEGES zu Änderungen oder Ergänzung der Unterlagen oder auch der Planungen auffordern, dann wird eine sogenannte Tektur angefertigt und erneut angehört. Wenn das FBA letztlich keine Hürden mehr sieht, kann das Baurecht durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden. Der Beschluss enthält u. a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Argumenten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.

Direktlink zu den Auslegungsunterlagen.

Kartendarstellung mit der eingezeichneten Lösung für die Umgestaltung des Autobahndreiecks Funkturm Berlin Quelle: DEGES

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