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30. Juni 2025 | Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, hat die Zulassung des UVP-pflichtigen Bauvorhabens beantragt. Dafür hat das FBA nun das Planfeststellungsverfahren eröffnet und nimmt in einem ersten Schritt die Auslegung der Planunterlagen vor.
Geplant ist die Erweiterung der Lkw-Stellplätze für die Tank- und Rastanlage Berstetal Ost in Brandenburg von 38 auf 88 Lkw-Stellplätze im Rahmen des Bauvorhabens „A 13, Erweiterung der Tank- und Rastanlage Berstetal Ost“. Dazu gehören der Bau einer Lärmschutzanlage, eines Versickerungsbeckens sowie von Leitungen, Wegeverbindungen und der Grunderwerb, ebenso Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, wird vom 25. Juni 2025 bis einschließlich 24. Juli 2025 auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes und auf dem EU-Survey-Portal veröffentlicht. Bis zum 25. August 2025 besteht die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Hinweis: Die ursprünglich veröffentlichte Bekanntmachung vom 25. Juni 2025 ist mit den darin enthaltenen Terminen unbeachtlich. Es gilt die Bekanntmachung vom 1. Juli 2025. Die Auslegung der Planunterlagen beginnt danach am 2. Juli 2025 und endet mit Ablauf des 1. August 2025. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 1. September 2025 bei der Anhörungs- und Planfeststellungbehörde Einwendungen gegen den Plan erheben. Bereits bis zum 1. Juli 2025 eingereichte Einwendungen sind weiterhin gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.