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BAB 43: Neuerrichtung eines Hochspannungsmastes im Autobahnkreuz Herne

17. Juli 2025 | Das FBA hat auf den Antrag der Autobahn GmbH des Bundes das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zwischen Anschlussstelle Bochum-Riemke und Autobahnkreuz Herne festgestellt.

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Bochum, beabsichtigt im Zuge der 2. Planänderung für den sechsstreifigen Ausbau die Umplanung einer vorhandenen 110 kV-Leitung zwischen den Maststandorten der Kennung H 7 und H 8 durch die Neuerrichtung eines zusätzlichen Hochspannungsmastes mit der Kennung 7A im Autobahnkreuz Herne (BAB 42/ BAB 43). Die Durchfahrtshöhe zwischen der Fahrbahn im Autobahnkreuz und der Hochspannungsleitung ist seitens der Vorhabenträgerin für Instandhaltungsfahrzeuge und große Baugeräte zu niedrig. Die Planänderung bezieht sich auf den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den sechsstreifigen Ausbau der A 43 - Anschlussstelle Bochum-Riemke bis Autobahnkreuz Herne vom 23.08.2016.

Das FBA hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Alle Informationen finden Sie hier.

BAB 43 AS Bochum-Riemke bis AK Herne BAB 43 AS Bochum-Riemke bis AK Herne Baustelle am Autobahnkreuz Herne Quelle: Autobahn GmbH des Bundes

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