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BAB 33: Keine UVP-Pflicht für Flächentausch einer Kompensationsmaßnahme

1. August 2025 | Planänderung bei der Anschlussstelle Steinhagen: Das FBA hat das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorliegende Vorhaben festgestellt.

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beabsichtigt den Verzicht einer planfestgestellten Kompensationsmaßnahme auf einem Grundstück der Gemarkung Steinhagen im Kreis Gütersloh des Regierungsbezirks Detmold. Die Gemeinde Steinhagen möchte das Grundstück von der Autobahn GmbH erwerben und für gemeindliche Planungen heranziehen. Die Planänderung bezieht sich auf den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 33, Planfeststellungsabschnitt 6 von der B 61 in Bielefeld bis zum Schnatweg in Steinhagen, Deckblatt I der Bezirksregierung Detmold vom 6. Juni 2007.

Das FBA hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

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