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18. August 2025 I Das FBA hat auf den Antrag der DEGES hin keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Gegenstand der Planänderung im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB 1 von der Anschlussstelle Münster-Nord bis zur Anschlussstelle Greven ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den öffentlichen Wirtschaftsweg „Hagelbachstiege“ im Stadtgebiet von Münster. Ursprünglich planfestgestellt war die Sanierung und Anpassung der Brücke an den 6-streifigen Ausbau.
Brückenbauwerk über den öffentlichen Wirtschaftsweg „Hagelbachstiege“.
Quelle: DEGES
In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung hat das FBA gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG von Amts wegen geprüft. Zusammenfassend wurde im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass für die vorliegende Planänderung keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Von der Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens konnte abgesehen werden. Das FBA hat dem Antrag somit stattgeben.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.