Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 44: Keine UVP-Pflicht für PWC Hoppenberg

21. August 2025 | Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, hatte beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Feststellung beantragt, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 44 Um- und Ausbau des Parkplatzes Hoppenberg zu einer PWC-Anlage“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht.

Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der allgemeinen Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde heute durch das FBA festgestellt.

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