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29. August 2025 I Das Fernstraßen-Bundesamt gibt gemäß Planfeststellungsbeschluss vom Jahr 2010 die Verkehrsübergabe des 16. Bauabschnittes der A 100 in Berlin bekannt.
Die Widmung des Straßenabschnitts zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Am Treptower Park zur Bundesautobahn A 100 erfolgte im genannten Planfeststellungsbeschluss. Der Streckenabschnitt gilt mit der Verkehrsübergabe am 27. August 2025 nach § 2 Abs. 1 und 6 FStrG als öffentlich gewidmet.
Bei der Widmung von Straßen handelt es sich um eine Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Behörde erklärt, dass eine Straße einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll und regelt ihre Benutzung für die Allgemeinheit (Gemeingebrauch). Im Zusammenhang mit der Widmung wird außerdem der Straßenbaulastträger festgelegt.
Das FBA, als obere Bundesbehörde, hat die Aufgabe, bei Straßen, die die Voraussetzungen des FStrG erfüllen, eine Widmung und Einstufung in die Straßenkategorie Bundesautobahn vorzunehmen. Das gilt auch für die Widmung der Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, da diese in Bundesverwaltung geführt werden. Das FBA entscheidet gleichzeitig über die Nummerung und die Bezeichnung der Bundesfernstraße.
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