Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 14: Keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

2. Oktober 2025 I Für das Vorhaben BAB 14, Verkehrskosteneinheit 3.2b, 2. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15. Dezember 2017 hat das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beabsichtigt die Durchführung folgender Maßnahmen im Bereich der Stadt Wittenberge im Landkreis Prignitz:

  • Anpassung der Grabenverlegung des Vogelsiedlungsgrabens,
  • Anpassung der Wartungsfläche vor der Stützwand BW 51,
  • Schächte westlich und östlich der BAB 14 im Bereich der Abwasserdruckleitung,
  • Anpassung des Wendehammers östlich der BAB (Feuerwehrzufahrt),
  • Anpassung der Zaunanlage eines Gewerbebetriebes.

Das FBA hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den Link zum Antrags und Beteiligungsportal.

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