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BAB 281: Keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

24. Oktober 2025 | Für die Planänderung zur Mautstation im Bauabschnitt 4 zwischen den A 281- Anschlussstelle Bremen-Gröpelingen und Bremen-Seehausen hat das FBA keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.

Das FBA hat nach Antragsprüfung entschieden, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Weiter Informationen dazu erhalten Sie über den Link zum Antrags- und Beteiligungsportal.

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