Fernstraßen-Bundesamt

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Aufgaben des FBA: Anbaurechtliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen

7. November 2025 | Das FBA überprüft geplante Anbauten im Nahbereich der Autobahnen und Bundesstraßen auf ihre Vereinbarkeit mit straßenrechtlichen Belangen, etwa auch Photovoltaikanlagen. Eine Arbeitsgruppe hat nun ein Eckpunktepapier zur Beurteilung von Blendwirkungen dieser Anlagen auf den Straßenverkehr erarbeitet und veröffentlicht.

Wenn von Photovoltaikanlagen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeht, sollten Vorkehrungen zur Abhilfe getroffen oder andere Lösungen gefunden werden. Die Photovoltaikanlagen können die Verkehrsteilnehmer blenden und so gefährliche Bremsmanöver oder gar Unfälle verursachen. Um dennoch im Sinne der Genehmigungsbeschleunigung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien schnelle und belastbare Bewertungen vornehmen zu können, fehlten bislang Bewertungskriterien im Hinblick auf die Beurteilungen von Blendwirkungen auf den Straßenverkehr.

Das Fernstraßen-Bundesamt hatte Ende 2023 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der straßenrechtlichen Bewertung von Blendwirkungen der Photovoltaikanlagen befasst. Erklärtes Ziel der Arbeitsgruppe war es, einheitliche Mindestanforderungen an die Nachweise zum Ausschluss von relevanten Blendwirkungen der Anlagen auf den Straßenverkehr zu formulieren, da es hierzu bislang an wissenschaftlichen Grundlagen sowie daraus resultierenden rechtlichen Konkretisierungen mangelt. Im Hinblick auf die anbaurechtlichen Beurteilungen (§ 9 Bundesfernstraßengesetz) gilt es jedoch, Beeinträchtigungen für die straßenrechtlichen Belange, insbesondere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Mit dem Eckpunktepapier Photovoltaik hat die Arbeitsgruppe nunmehr einheitliche Mindestanforderungen im straßenrechtlichen Kontext aufgestellt, Sie finden es hier zum Download.

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