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8. Dezember 2025 | Das Fernstraßen-Bundesamt startet am 15. Dezember die Auslegung der Unterlagen zum Linienbestimmungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung.
In Auftragsverwaltung für den Bund hat die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt.
Das Vorhaben betrifft die Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie die Städte Friedrichshafen, Meckenbeuren, Tettnang und Ravensburg. Der Ausbau der B 30 neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg soll den Verkehr in der Region verbessern, Ortsdurchfahrten entlasten, Unfallrisiken und Umweltbelastungen senken sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Die B 30 neu wird künftig als Kraftfahrstraße betrieben.
Auslegung
Die Unterlagen werden vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 14. Januar 2026 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie hier.