Fernstraßen-Bundesamt

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Bundesfernstraßenprojekte und Baurechtschaffung

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist seit dem 1. Januar 2021 die bundesweit zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesautobahnen (Ausnahmen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen.) sowie von Bundesstraßen auf dem Gebiet der Länder Berlin und Bremen, soweit sich diese in Bundesverwaltung befinden.

Ziel des Fernstraßen-Bundesamtes ist es, die Planung von Vorhaben durch bundesweit einheitliche Vorgaben zu optimieren, umfassende Beteiligungsmöglichkeiten und Transparenz für die betroffene Öffentlichkeit zu schaffen und damit die Akzeptanz von Planfeststellungsentscheidungen zu fördern.

Der Vorhabenträger wird dazu angehalten, bereits vor Eröffnung des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Dadurch sollen mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und entschärft, die Planungen des Vorhabenträgers besser vorbereitet und das anschließende Verwaltungsverfahren entlastet werden.

Wie wird Baurecht hergestellt?
Was sind Bundesfernstraßen?
Welche Aufgabe hat die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde des Fernstraßen-Bundesamtes?
Wie wird sichergestellt, dass die Belange von Bevölkerung und Umwelt berücksichtigt werden?
Plant und baut das Fernstraßen-Bundesamt auch die Autobahnen?

Zusatzinformationen

Planfeststellung im FBA

Abteilungsleiter Frank Paulat stellt die bundesweit einheitlich vorgehende Planfeststellungsbehörde vor.

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