Fernstraßen-Bundesamt

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Die Aufgaben der Bundesoberbehörde

Aufgaben Quelle: FBA

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine selbstständige, einstufige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und -straßen in Bundesverwaltung. Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt es überwiegend hoheitliche Aufgaben wahr.

Das FBA ist u.a. zuständig für:

  • die Widmung, Umstufung und Einziehung,
  • die Erteilung des Einverständnisses zur Widmungs- und Aufstufungsentscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde zu Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
  • die Bestimmung der Planung und Linienführung für Bundesfernstraßen,
  • die Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einschließlich der vorgeschriebenen Anhörungen, und
  • die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH,
  • Unterstützung des BMDV in Bezug auf die Bundesfernstraßen bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Auftragsverwaltung der Länder, Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.

Organisationserlass zur Errichtung des Fernstraßen Bundesamtes vom 26. September 2018
(Quelle: Bundesanzeiger)

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