Fernstraßen-Bundesamt

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Erörterungstermin

Was ist ein Erörterungstermin?
Der Erörterungstermin ist Teil des Anhörungsverfahrens.  Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu diskutieren. Die Einwender erhalten somit die Gelegenheit, ihre Rechtsbetroffenheit persönlich darzulegen und sich mit der Vorhabenträgerin, das ist im Falle von Neubau oder Änderung von Bundesautobahnen „Die Autobahn GmbH des Bundes“, auszutauschen.Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) trifft auf dem Erörterungstermin jedoch noch keine Entscheidung für oder gegen eine Genehmigung. Erst nach dem Termin werden die Ergebnisse der Einwendungen, Stellungnahmen und des Erörterungstermins ausgewertet und eine Abwägungsentscheidung in der Baurechtsgenehmigung getroffen.

Ist der Erörterungstermin öffentlich?
Nein. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Lediglich vom geplanten Bauvorhaben Betroffene sind zugelassen. Am Erörterungstermin nehmen neben dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Vorhabenträgerin, die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Betroffene und anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen teil.

Was muss ich zum Erörterungstermin mitbringen?
Am Eingang müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Registrierung vornehmen lassen und den Personalnachweis für die Erfassung von Name und Anschrift vorlegen. Sollte die Behörde persönlich die Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin eingeladen haben, ist es hilfreich, das Einladungsschreiben zum Termin mitzubringen.

Was muss ich beim Erörterungstermin beachten?
Der Erörterungstermin kann über mehrere Stunden gehen, und es ist ratsam, genügend Verpflegung dabei zu haben, da dies von der Anhörungsbehörde nicht gestellt werden kann. Wenn Sie Ihren Einwand mündlich, meist nach Ergreifen eines Mikrofons vortragen, wird zunächst darum gebeten, Ihren Vor- und Nachnamen zu nennen, damit Ihr Redebeitrag im Protokoll Ihnen zugeordnet werden kann. Während der Erörterung sind Bild- und Tonaufnahmen nicht zulässig. Ebenso ist das Telefonieren im Erörterungssaal untersagt. Um Störungen zu vermeiden, wird gebeten, Ihr Handy auszuschalten oder den Flugmodus zu aktivieren. Es wird voraussichtlich im Abstand von 90 Minuten kurze Pausen geben.

Bekomme ich ein Protokoll von dem Erörterungstermin?
Über den Erörterungstermin wird ein schriftliches Protokoll angefertigt. Dieses wird ausschließlich per E-Mail übersandt. Hierfür übersenden Sie uns bitte im Nachgang eine formlose E-Mail mit dem Wunsch, das Protokoll übersendet zu bekommen.

Was passiert, wenn ich nicht an dem Erörterungstermin teilnehmen kann?
Grundsätzlich gilt, dass auch ohne die Teilnahme jeder einzelnen Einwenderin oder Einwenders oder Vertreterinnen oder Vertretern der Träger öffentlicher Belange der Erörterungstermin durchgeführt wird. Sollten Sie z. B. kurzfristig erkrankt und es Ihnen nicht möglich sein, einen Vertreter (Rechtsanwalt, Nachbar, Bruder etc.) mit Vollmacht auszustatten, der für Sie an diesem Termin teilnimmt, bitten wir um eine kurzfristige Benachrichtigung, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.

Brauche ich als vom Bauvorhaben Betroffene oder Betroffener einen Anwalt für die Teilnahme an einem Anhörungstermin?
Nein, ein Rechtsbeistand ist bei einem Anhörungstermin nicht erforderlich. Es steht aber jeder und jedem Betroffenen frei, sich dennoch eines Rechtsbeistandes zu bedienen und die persönlichen Interessen vertreten zu lassen. Sollten Sie sich im Erörterungstermin vertreten lassen, denken Sie bitte daran, Ihrem Bevollmächtigten eine entsprechende Vollmacht auszustellen.

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