Fernstraßen-Bundesamt

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Planfeststellung

Was ist das Planfeststellungsverfahren?
Wer z. B. ein Haus neu bauen oder ändern möchte, müsste bei der zuständigen Behörde einen Bauantrag stellen und würde eine Baugenehmigung erhalten. Wer eine Autobahn neu bauen oder ändern möchte, müsste bei der zuständigen Behörde die Durchführung eines Planfeststellungsver-fahren beantragen und würde einen Planfeststellungsbeschluss erhalten. Der Planfeststellungsbe-schluss ist also die Baugenehmigung für die Autobahn. An Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Plangenehmigung erteilt werden. Bei Vorhaben von unwesentlicher Bedeutung können Planfeststellung oder Plangenehmigung unter Umständen ganz entfallen. Das muss das Fernstraßenbundesamt (FBA) auf Antrag prüfen und ggf. feststellen

Warum ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig?
Große Infrastrukturvorhaben wie beispielsweise eine Autobahn können über eine lange Strecke hinweg sowohl viele private als auch öffentliche Betroffenheiten auslösen. Damit alle Belange in die Genehmigungsentscheidung einfließen können, muss ein Planfeststellungsverfahren durchge-führt werden.

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