Fernstraßen-Bundesamt

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Was ist ein Planfeststellungsbeschluss?

Sofern über den Antrag der Vorhabenträgerin, also Der Autobahn GmbH des Bundes, nach Abwägung aller vorgetragenen Anregungen, Bedenken, Hinweise und Einwendungen positiv entschieden werden kann, erlässt die Planfeststellungsbehörde des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) den Planfeststellungsbe-schluss. Dieser hat Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass alle weiteren behördlichen Genehmigun-gen und Erlaubnisse mit einem Planfeststellungsbeschluss als erteilt gelten. Der Planfeststellungsbe-schluss wird nach den gesetzlichen Bestimmungen den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben, zuge-stellt und öffentlich ausgelegt.

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