Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 100/BAB 115 Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm

A 100, Richtungsfahrbahn Dresden - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+879,320, A 100, Richtungsfahrbahn Hamburg - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+970,352, A 115 - Bau-km 0+150 bis Bau-km 1+051,220

Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, - im Folgenden Vorhabenträgerin - beabsichtigt die Durchführung des Vorhabens Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) – A 100, Richtungsfahrbahn Dresden - Bau-km 0+000 (Betr.-km 6,091) bis Bau-km 0+879,320 (Betr.-km 7,042), A 100, Richtungsfahrbahn Hamburg - Bau-km 0+000 (Betr.-km 7,042) bis Bau-km 0+970,352 (Betr.-km 6,002), A 115 - Bau-km 0+150 (Betr.-km 26,710) bis Bau-km 1+051,220 (Betr.-km 27,641) und hat dafür am 29.04.2022 den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Die beantragten Maßnahmenbestandteile können den hier eingestellten Unterlagen entnommen werden.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Leipzig
Bundesland
Berlin
Bundesautobahn
A100, A115
Träger des Vorhabens
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Ja
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Bekanntmachung vom 24.11.2022 über die Auslegung des Planes für das oben genannte Vorhaben und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung vom 29.02.2024 über die Erörterung der gegen den Plan der Vorhabenträgerin erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen und Äußerungen

Planunterlagen der Vorhabenträgerin DEGES

Die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich als zip-Dateien (zum Öffnen der Dateien ist eine entsprechende Software zum Entpacken erforderlich) - Es wird empfohlen, die nachstehenden zip-Dateien zu nutzen.

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