Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 14, Magdeburg - Wittenberge -Schwerin, Streckenabschnitt AS Dahlenwarsleben – Wolmirstedt, 1. Planänderung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „A 14, AS Dahlenwarsleben - AS Wolmirstedt, VKE 1.1, 1. Planänderung BW 03A“

Durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde am 01.07.2025 ein Antrag auf Planänderung vor Fertigstellung gemäß § 17 d FStrG i. V. m. § 76 VwVfG gestellt. Der Plan soll gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG geändert werden.

Gegenstand der Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 14.10.2020 ist die Erhöhung der Gradiente des Brückenbauwerks 03A. Da die Bahnstrecke 6409 künftig elektrifiziert werden soll, ist eine Vergrößerung der Lichten Höhe über der Gleisoberkante von 4,90 m um 90 cm auf 5,80 m erforderlich.

Diese Anpassung der Gradiente ist zwischen Bau-km 201+740 und Bau-km 202+968 notwendig. Für die Einhaltung der planfestgestellten Grunderwerbsgrenzen ist die Abfangung der Böschungen am Dammfuß nötig. Dafür wird eine Winkelstützwand am Dammfuß beiderseits der Autobahn vorgesehen.

Das Vorhaben befindet sich in der Gemeinde Niedere Börde des Landkreises Börde. Die Maßnahme soll in den Ortsteilen Klein Ammensleben und Groß Ammensleben umgesetzt werden. Die Planänderung befindet sich im Bereich der Bau-km 202+309,292.

Das FBA hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg­lichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Leipzig
Bundesland
Brandenburg, Sachsen-Anhalt
Bundesautobahn
A14
Träger des Vorhabens
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Nein
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Bekanntgabe nach § 5 UVPG

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