Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 39 Neubau der A 39, Abschnitt 3 Bad Bevensen (L 253) - Uelzen (B 71)

Der Abschnitt 3 der A 39 erstreckt sich von der L 253 bei Bad Bevensen bis zur B 71 bei Uelzen. Er verläuft im Landkreis Uelzen auf den Gebieten der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (mit den Gemeinden Römstedt und Weste) und der Samtgemeinde Rosche (mit den Gemeinden Oetzen und Rätzlingen), sowie durch Hanstedt II (Hansestadt Uelzen).

Die vorliegende Planung umfasst unter anderem den Bau

  • des Abschnitts 3 der A 39 mit einer Länge von 16,4 km,
  • von insgesamt 21 Brückenbauwerken,
  • zwei Anschlussstellen (AS) an der B 191 und B 71,
  • der Tank- und Rastanlage Riestedt mit einem bewirtschafteten Teil auf der Westseite der A 39 in Fahrtrichtung Wolfsburg und einem unbewirtschafteten Teil auf der Ostseite der A 39 in Fahrtrichtung Lüneburg,
  • von Lärmschutz- und Irritationsschutzanlagen,
  • einer Autobahnmeisterei im Bereich der AS B 71.

Im Abschnitt 3 wird das FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“, Bereich NSG Röbbelbach, zwischen den Ortslagen Groß Hesebeck und Röbbel gequert.

Es werden 35 Wege im Zusammenhang mit dem Neubau der A 39, Abschnitt 3 neu errichtet, ausgebaut oder umverlegt.

Verfahrensinformationen:
Am 12.12.2022 hat die Autobahn GmbH, Niederlassung (NL) Nord, Außenstelle Lüneburg den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den dritten Planungsabschnitt der A39 gestellt. Die Auslegung des Plans, fand vom 07.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 statt. Die Äußerungsfrist endete am 06.04.2023. Bekanntmachungstext und Plan bleiben zur Information hier einsehbar.

Aktueller Verfahrensstand:
Das Fernstraßen-Bundesamt hat nach Ablauf der Äußerungsfrist der Vorhabenträgerin Autobahn GmbH die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen übergeben. Die inhaltlich aufbereiteten Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin im Februar 2024 mit der Bitte um Stellungnahme übergeben. Die Vorhabenträgerin Autobahn GmbH wurde gebeten zu prüfen, inwieweit die erhobenen Einwendungen durch Zusagen oder Planänderung ausgeräumt werden können.

Nach Eingang der entsprechenden Gegenäußerung der Vorhabenträgerin hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Hannover
Bundesland
Niedersachsen
Bundesautobahn
A39
Träger des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Ja
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren

Auslegungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren über einen Externen Link zum BSCW Server

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