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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Hamburg, beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden „Tank- und Rastanlage Harburger Berge West“ an der BAB 7 und hat dazu die Erteilung einer Plangenehmigung beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Von Amts wegen erfolgte die Prüfung, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.
Am 6. November 2023 wurde der Antrag auf Plangenehmigung gestellt. Das Vorhaben befindet sich teilweise auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und teilweise auf dem Gebiet des Landes Niedersachsens, so dass der Antrag gemäß damaliger Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes zunächst nur für den Vorhabenteil auf niedersächsischem Gebiet gestellt wurde.
Am 15. März 2024 erfolgte die Erweiterung des Antrags aufgrund der Konzentrationswirkung des am 29. Dezember 2023 in Kraft getretenen Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes im Zusammenhang mit der Änderung des § 17b Abs. 5 FStrG auch für den auf hamburgischem Staatsgebiet liegenden Teil des Vorhabens. Auf Grundlage dieser Gesetzesänderung und des Antrags der Vorhabenträgerin ist nunmehr das Fernstraßen-Bundesamt zuständig für das Gesamtvorhaben.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen am 28. Juli 2025 konnte durch das Fernstraßen-Bundesamt nun nach entsprechender Prüfung festgestellt werden, dass keine UVP-Pflicht besteht.
Die Tank- und Rastanlage Harburger Berge ist als beidseitig bewirtschaftete Rastanlage parallel zur BAB 7 bei Betriebs-km 173+850 ausgebildet. Auf beiden Anlagen befinden sich eine Tankstellen- und eine Rastanlage. Für die Tank- und Rastanlage Harburger Berge Ost liegt die Erweiterung in noch nicht absehbarer Zukunft.
Das Vorhaben umfasst neben der Erweiterung der Parkraumfläche die Errichtung einer Lärmschutzanlage. Zudem erfolgt die Verlegung der bestehenden Betriebszufahrt zur rückwärtigen Erschließung zum Anschluss an die K 80. Für das vorhandene Versickerungsbecken wird zusätzlich ein Regenklärbecken vorgeschaltet. Weiterhin ist in der Trenninsel zwischen der 4. und 5. Fahrgasse (Lkw) ein öffentliches WC-Gebäude mit auf die Lkw-Fahrer*innen zugeschnittene Minimalausstattung geplant.
Die Erhöhung der Parkraumkapazität ist notwendig, da im Rahmen der vorausgegangenen Parkraumerhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in 2018 ein zusätzlicher Bedarf an Lkw-Parkplätzen u.a. im Verlauf der BAB 7 im Bereich der Landesgrenze Niedersachsen/Freie und Hansestadt Hamburg ermittelt wurde. Weiterhin werden durch die Neuanordnung der PKW- und LKW-Parkstände kreuzende Verkehre vermieden und die Verkehrssicherheit erhöht.