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Bei dem Vorhaben handelt es sich um die 3. Planänderung für den 6-streifigen Ausbau der BAB 1 von der Anschlussstelle Münster-Nord bis zur Anschlussstelle Greven (Bau-km 41+028 bis Bau-km 30+450)
Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 30.06.2025 die Planänderung nach § 17d FStrG in Verbindung mit § 76 Abs. 2 VwVfG beantragt. Dieser Antrag nebst Unterlagen wurde am 07.07.2025 über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben (OZG-Portal) seitens der Vorhabenträgerin beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Bonn, elektronisch eingereicht. Die Papierform des Antrags samt Unterlagen ging am 11.07.2025 ebendort ein. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2018, Az. 25.04.01.01-1/13, hatte die Bezirksregierung Münster den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „6-streifigen Ausbau der BAB 1 von der Anschlussstelle Münster-Nord bis zur Anschlussstelle Greven von Bau-km 41+028 bis Bau-km 30+450“ erteilt.
Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes auf der BAB 1 über den öffentlichen Wirtschaftsweg „Hagelbachstiege“ anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung dessen an den 6-streifigen Ausbau. Dieses Brückenbauwerk überführt die BAB 1 auf dem Stadtgebiet von Münster über den öffentlichen Wirtschaftsweg „Hagelbachstiege“.
In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Zusammenfassend konnte im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung festgestellt werden, dass für die vorliegende Planänderung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Im Ergebnis der eingehenden Prüfung aller Planunterlagen konnte das Fernstraßen-Bundesamt, Standort Bonn, am 12.08.2025 feststellen, dass für das beantragte Vorhaben von der Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens abgesehen werden konnte und dem Antrag somit stattgeben.