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Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen auf der A 45: Keine UVP-Pflicht für Ersatzneubau

4. Januar 2024 | Das FBA hat auf den Antrag der Autobahn GmbH des Bundes hin das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorliegende Vorhaben festgestellt.

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen, beabsichtigt, den Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen zu realisieren. Diese Talbrücke liegt auf der Bundesautobahn (BAB) 45 in Wenden (Kreis Olpe) zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und dem Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd (Bau-km 92+820 bis 91+980).

Die 1971 für den Verkehr freigegebene Talbrücke Ottfingen, welche im Bestand eine Gesamtlänge von 235 Metern und eine Höhe von 35 Metern aufweist und somit die darunterliegenden landwirtschaftlichen Flächen überspannt, muss altersbedingt erneuert werden. Nach dem Abbruch der bestehenden Talbrücke ist künftig geplant, das Ersatzbauwerk mit einem breiteren Querschnitt zu errichten. Mit diesem Querschnitt soll die Möglichkeit eines späteren sechsstreifigen Ausbaus der BAB 45 entsprechend der Vorgaben des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) berücksichtigt werden.

Das FBA am Standort Bonn hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Hier geht´s zum Verfahren.

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