Fernstraßen-Bundesamt

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Baustellen

Zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Verfügbarkeit des Straßennetzes ist und bleibt die Durchführung von Baustellen ein unvermeidbares Erfordernis. Dadurch entstehen zwangsläufig verkehrliche Beeinträchtigungen, die oftmals Staubildungen zur Folge haben. Mit dem Ziel der Reduzierung baustellenbedingter Verkehrsbeeinträchtigungen prüft das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) in der Funktion als Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH des Bundes einzelne Baustellenplanungen im Bundesautobahnnetz.

Zur Prüfung wird das von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) entwickelte Verkehrsanalysesystem (VAS) herangezogen, welches eine bundeseinheitliche Bewertung von Baustellen ermöglicht. Nähere Informationen zum VAS sind auf der Homepage der BASt (https://www.bast.de/) abrufbar.

Für einen effizienten Arbeitsprozess zwischen der Autobahn GmbH des Bundes, die die Baustellenplanungen vornimmt, und dem FBA, ist im VAS ein digitaler Workflow hinterlegt.

Das FBA überprüft in den Baustellenmeldungen der Autobahn GmbH des Bundes einzelne baustellenbezogene Merkmale, wie z. B. die Anzahl der Fahrstreifen, deren Breite und die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Konformität zum technischen Regelwerk stets unter Berücksichtigung der vorherrschenden verkehrlichen Belastungen, um ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit und Qualität zu gewährleisten.

Die Grundlage für die Prüfung der Baustellenmeldungen bilden insbesondere die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und die Richtlinien zur Baubetriebsplanung auf Bundesautobahnen (RBAP)).

Über die Mobilithek (https://mobilithek.info/) können Verkehrsteilnehmende einzelne Arbeitsstellenplanungen einsehen. Darüber hinaus veröffentlicht die Autobahn GmbH des Bundes auf Ihrer Homepage (https://www.autobahn.de/betrieb-verkehr/baustellenkarte) Informationen zu aktuellen Baustellen und Sperrungen auf Bundesautobahnen.

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