Fernstraßen-Bundesamt

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Praktikum & Referendariat im FBA

Für unseren Hauptsitz in Leipzig sowie für die anderen Standorte in Bonn, Gießen und Hannover bieten wir Praktika aber auch die Absolvierung einzelner Referendarstationen an.

Das Fernstraßen-Bundesamt ist eine selbstständige, einstufige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und -straßen in Bundesverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Folgende Aufgaben werden u.a. wahrgenommen:
Planfeststellung,
Personalverwaltung,
Bau- und Straßenrecht,
Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH

Organisationsplan des FBA

1. Pflichtpraktika für Studentinnen/Studenten und Auszubildende

Pflichtpraktika sind Bestandteil einer Berufsschul- oder Hochschulausbildung und aufgrund einer rechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie verpflichtend vorgeschrieben.
Die Dauer ist in der jeweiligen (hoch-)schulrechtlichen Bestimmung vorgeschrieben.

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbung soll die allgemein üblichen Unterlagen enthalten, insbesondere:
• Motivationsschreiben/ Lebenslauf
• Kopie des Abiturzeugnisses
• Immatrikulationsbescheinigung
• Pflichtpraktikumsnachweis

Zudem sollten folgende Angaben gemacht werden:
• zum gewünschten Zeitraum;
• zur bevorzugten Organisationseinheit
• zur Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Bewerbungsstichtage gibt es nicht.

2. Schülerpraktika

Praktika für Schülerinnen und Schüler sollen im FBA im Rahmen einer Kooperation mit ausgewählten Schulen ermöglicht werden. Hierzu wird derzeit ein Pilotprojekt ins Leben gerufen.

3. Referendariat (technische oder juristische Ausrichtung)

Wir bieten Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, eine im Rahmen des Referendariats vorgesehene Station im FBA absolvieren zu können. Bei Rechtsreferendarinnen und -referendaren ist dies in der Wahl- oder Verwaltungsstation möglich. Referendarinnen und Referendare erhalten während der Ausbildungszeit im FBA keine zusätzlichen Vergütungen für Unterkunft oder Ähnliches.

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbung soll die allgemein üblichen Unterlagen enthalten, insbesondere:
• Motivationsschreiben/ Lebenslauf
• Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
• Kopie der Ernennungsurkunde beziehungsweise einen Nachweis über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.

Zudem sollten folgende Angaben gemacht werden:
• zum gewünschten Zeitraum
• zur bevorzugten Organisationseinheit
• zur Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Wünschenswert ist jedoch ein Bewerbungseingang spätestens sechs Monate vor Stationsbeginn.

4. Hospitationen für Referendarinnen und Referendare

Das FBA bietet zudem Hospitationsmöglichkeiten an. Diese dienen dem bloßen Kennenlernen des Arbeitsplatzes bzw. der Behörde, ohne dass ein Ausbildungszweck intendiert ist. Es handelt sich daher nicht um ein Praktikum. In Abhängigkeit der Komplexität der Aufgabe, die kennengelernt werden soll, sind maximal 10 Tage Hospitationsdauer möglich. Die durchschnittliche Hospitationsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Tage. Die Hospitation kann auch in Gruppen erfolgen.

Bewerbungen richten Sie bitte an:
Fernstraßen- Bundesamt
Referat Z 3
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
oder per E-Mail an: personal@fba.de

Zusatzinformationen

Kontakt

E-Mail: personal@fba.bund.de

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