Fernstraßen-Bundesamt

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FBA eröffnet Planfeststellungsverfahren für Um- und Ausbau der Park- und Rastanlage mit WC-Gebäude Stinderhof an der A3 bei Erkrath

14. Februar 2024 | Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, plant den Um- und Ausbau der Park- und Rastanlage mit WC-Gebäude (PWC-Anlage) Stinderhof an der A3 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Mettmann und dem Autobahnkreuz Hilden in Fahrtrichtung Oberhausen. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) hat nun das Planfeststellungsverfahren dafür eröffnet.

Zum Vorhaben

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) betreut den Um- bzw. Ausbau der Park- und Rastanlage Stinderhof, die innerhalb des Gebietes der Stadt Erkrath im Kreis Mettmann gelegen ist. Die nördlichen Teilbereiche der Anlage befinden sich auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Düsseldorf. Die vorhandenen Lkw- und Pkw-Parkplätze sollen umgebaut und erweitert werden. Der Umbau der PWC-Anlage umfasst den Bau von Fahrgassen, Stellplätzen, Entwässerungseinrichtungen, den Neubau der WC-Anlage, Geländemodellierungen sowie die Herstellung von landespflegerischen Maßnahmen.

Insbesondere werden die vorhanden 39 Pkw-Stellplätze umgebaut und die Anzahl der Lkw-Stellflächen von 23 auf 52 erhöht. Zudem sind drei neue Bus-Stellflächen sowie die Erneuerung des Aufstellbereichs für Großraum- und Schwertransporte auf 125 Metern Länge geplant.

Auslegung

Die Planunterlagen werden vom 21. Februar 2024 bis einschließlich 20. März 2024 auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in den Diensträumen der

Stadt Erkrath
Fachbereich Stadtplanung und Vermessung
2. Etage, Zimmer 300
Schimmelbuschstr. 11 - 13
40699 Erkrath

sowie in den Diensträumen der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Verkehrsmanagement im Technischen Rathaus
5. Etage, Raum 5.22
Auf’m Hennekamp 45
40225 Düsseldorf

zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. 

Weitere Verfahrensschritte

Die eingehenden Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden vom FBA an die DEGES zur Gegenäußerung übermittelt. Auch ein Erörterungstermin kann bei Bedarf durchgeführt werden. Nach rechtlicher Würdigung der Argumente aller Verfahrensbeteiligten kann das FBA die DEGES ggf. auch zu Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder auch der Planungen auffordern. Wenn das FBA letztlich keine Hürden mehr sieht und das Vorhaben für genehmigungsfähig hält, kann das Baurecht durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden. Der Beschluss enthält u.a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Argumenten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.

Hier geht´s zum Verfahren.

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