Fernstraßen-Bundesamt

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Welche Aufgabe hat die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde des Fernstraßen-Bundesamtes?

Wenn Autobahnen neu gebaut oder wesentlich geändert werden, dann braucht es hierfür eine Genehmigung. Voraussetzungen für das Baurecht sind:

  • die wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung
  • die Umweltverträglichkeit
  • die Wirtschaftlichkeit und
  • die Vereinbarkeit mit der Regionalplanung
  • Berücksichtigung der Rechte und Belange Dritter

Für die Durchführung des gesamten Baurechtsverfahrens und der Genehmigung ist seit der Autobahnreform das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) in Leipzig mit seinen drei Standorten in Bonn, Gießen und Hannover als unabhängige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde zuständig.

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