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Wenn Autobahnen neu gebaut oder wesentlich geändert werden, dann braucht es hierfür eine Genehmigung. Voraussetzungen für das Baurecht sind:
Für die Durchführung des gesamten Baurechtsverfahrens und der Genehmigung ist seit der Autobahnreform das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) in Leipzig mit seinen drei Standorten in Bonn, Gießen und Hannover als unabhängige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde zuständig.