Fernstraßen-Bundesamt

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Wie wird sichergestellt, dass die Belange von Bevölkerung und Umwelt berücksichtigt werden?

Die Belange der Betroffenen und der Umwelt werden im Anhörungsverfahren ermittelt, abgewogen und bei der baurechtlichen Genehmigung berücksichtigt. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens zu. Schutzgüter sind:

  • der Mensch, insbesondere seine Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • kulturelles Erbe und andere Sachgüter

Auch diese Prüfung erfolgt durch das FBA. Außerdem führt das FBA bei bestimmten Projekten zu einem frühen Zeitpunkt der Planung einen Scoping-Termin durch, bei dem durch Fachleute aus Behörden und Verbänden besprochen wird, welche umweltfachlichen Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

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