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Vorläufige Anordnung für die BAB 59 - Berliner Brücke West

15.05.2025 | Das FBA hat heute eine vorläufige Anordnung nach § 17 Abs. 2 FStrG für das im Planfeststellungsverfahren befindliche Vorhaben „BAB 59 – 6-streifiger Ausbau von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg (BAB 40) bis Anschlussstelle Duisburg-Marxloh“ erlassen.

Gegenstand der vorläufigen Anordnung sind vorbereitende Maßnahmen und die Durchführung von Teilmaßnahmen im Bereich der Berliner Brücke in Duisburg.

Die BAB 59 ist eine hochbelastete Nord-Süd-Verkehrsachse im westlichen Ruhrgebiet und hat eine hohe Bedeutung als Pendlerstrecke. Sie bindet zudem den Duisburger Binnenhafen und die angrenzenden Industriegebiete an das Fernstraßennetz an und bietet bei größeren Verkehrsstörungen in der Nord-Süd Relation im Netz durch die Parallellage zur BAB 3 die Möglichkeit einer Umfahrungsstrecke. Der betroffene Planungsabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 gelistet.

Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und vor allem im Ergebnis des Erörterungstermins kommt es zu umfangreichen Anpassungen und Änderungen des ursprünglich ausgelegten Plans, so dass sich der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses verzögert. Da die Restnutzungsdauer des Berliner Brückenzuges im Jahr 2029 erreicht ist und mit einem Planfeststellungsbeschluss aufgrund der erforderlichen komplexen Überarbeitungen der Unterlagen voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erforderlichen Baubeginn gerechnet werden kann, hat die Autobahn GmbH im Oktober 2024 einen Antrag auf vorläufige Anordnung beim FBA gestellt. Ausschlaggebend war hierbei vor allem der schlechte bauliche Zustand der Berliner Brücke.

Bereits in der Vergangenheit erfolgten erhebliche Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an der Berliner Brücke und an dem Teilbauwerk Bahnhofbrücke. Trotz dieser Maßnahmen sind die Bauwerke objektiv in einem so schlechten Zustand, dass permanent Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind. Zwischenzeitlich wurde für dieses Bauwerk ein dauerhaftes Gerüst für die Arbeiten hergestellt. Für Schwertransporte über 48 t war die Sperrung der Autobahnbrücke bereits Ende 2024 vorgenommen worden.

Alle Informationen zum Verfahren finden Sie hier. Des Weiteren kann die vorläufige Anordnung nebst Planunterlagen bis zum 16. Juni nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadt Duisburg (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement) und beim Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) eingesehen werden.

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