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7. Juli 2025 | Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Vorhabenträgerin DEGES, hat die Zulassung des Vorhabens beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Heute beginnt die Auslegung der Planunterlagen.
Im Zuge des Vorhabens sollen die Verkehrsströme der Bundesautobahnen (BAB) 3, 4 und 59 innerhalb des Autobahndreiecks (AD) Heumar optimiert werden. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des südöstlichen Randes des Kölner Autobahnrings zu erhöhen sowie das Unfallrisiko zu reduzieren. Um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Autobahndreiecks sicherzustellen, müssen alle Bauwerke kurzfristig durch Neubauten ersetzt werden. Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Der Umbau des AD Heumar gehört nicht zu den UVP-pflichtigen Vorhaben der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Vorhabenträgerin hat jedoch für das Vorhaben die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Die Planunterlagen werden vom 7. Juli bis einschließlich 18. August 2025 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie hier.