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Das Bundesstraßenverzeichnis mit den Fern- und Nahzielen (BVerz) hat seine gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach werden für Bundesfernstraßen Straßenverzeichnisse geführt.
Das BVerz enthält alle Straßen, die gemäß § 2 des FStrG als Bundesstraßen gewidmet sind. Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf sowie die verkehrswichtigen Fern- und Nahziele. Zudem werden verkehrliche Verknüpfungen und die Entfernungen zwischen benachbarten Zielen abgebildet. Die Streckenverläufe basieren auf dem aktuellen Bundesstraßennetz im Bundesinnformationssystem Straße (BISStra). Die Daten werden regelmäßig in ein speziell dafür entwickeltes Erfassungsprogramm übernommen, um Aktualität und Konsistenz sicherzustellen. Neben den Straßenbauverwaltungen der Länder war auch die Autobahn GmbH des Bundes an der Aktualisierung beteiligt. Das BVerz ist insbesondere bei Neuplanung der Wegweisung zu überprüfen und ggf. in Abstimmung zwischen den betreffenden Behörden fortzuschreiben.
Bisher wurde das BVerz von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) herausgegeben. Seit 2025 übernimmt das Fernstraßen-Bundesamt die Fortführung des Verzeichnisses.
Die BASt trägt die Verantwortung für den systemtechnischen Betrieb und die Weiterentwicklung des Erfassungsprogramms, mit dem das BVerz fortgeschrieben wird.