Fernstraßen-Bundesamt

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BAB 59 sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh

Bei dem Vorhaben handelt es sich um den sechsstreifigen Ausbau der BAB 59 im Streckenabschnitt zwischen südlich des Autobahnkreuzes Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh (Bau-km 0+117 bis Bau-km 6+802).

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland (Trägerin des Vorhabens), beabsichtigt den sechsstreifigen Ausbau der BAB 59 über eine Länge von ca. 6,802 km, einschließlich baulicher Anpassung der Autobahnkreuze Duisburg (BAB 40) und Duisburg-Nord (BAB 42) sowie der Anschlussstellen Duisburg Marxloh, Duisburg-Alt-Hamborn, Duisburg-Meiderich und Duisburg-Ruhrort. Hierbei müssen insgesamt 70 Ingenieurbauwerke (41 Brücken, drei Trogbauwerke, 24 Stützwände, zwei Überplattungsbauwerke zum Schutz von Entsorgungsleitungen) errichtet werden. Außerdem sind neue Entwässerungsbauwerke (Beckenanlagen, Hebewerke, Ein- und Auslaufbauwerke) und Lärmschutzwände geplant. Mit Schreiben vom 20.12.2022 hat die Trägerin des Vorhabens unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Feststellung des Planes gem. § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetztes (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.

Die Auslegung der Unterlagen gem. § 73 Abs. 3 VwVfG fand vom 01.08.2023 bis 31.08.2023 bei der Stadt Duisburg im Stadthaus sowie in den Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungen Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck zu den entsprechenden Öffnungszeiten statt.

Die innerhalb der festgesetzten Frist eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden vom 16.04.2025 bis zum 19.04.2024 in der Philharmonie der Mercatorhalle Duisburg erörtert. Mit Beendigung des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Die Autobahn GmbH hat am 22.10.2024 einen Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung gem. § 17 Abs. 2 FStrG für vorbereitende Maßnahmen bzw. für die Durchführung von Teilmaßnahmen für den ersten Teilüberbau des Berliner Brückenzugs gestellt. Diesem Antrag hat das FBA stattgegeben und mit Datum vom 15.05.2025 die beantragte vorläufige Anordnung erlassen. Weitere Informationen können der nachfolgenden Bekanntmachung über den Erlass einer vorläufigen Anordnung entnommen werden.

Planfeststellungs­behörde
Fernstraßen-Bundesamt
Dienstort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundesautobahn
A59
Träger des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abgeschlossen
Nein
UVP-Pflicht
Ja
Entscheidungstyp
Planfeststellung

Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren

Bekanntmachung über die Durchführung des Erörterungstermins

Bekanntmachung über den Erlass einer vorläufigen Anordnung

Vorläufige Anordnung

Anlagen zur vorläufigen Anordnung

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